Grundgesetz: Art. 5 Meinungsfreiheit

C1LesenRichtig/FalschMittel 1 Min. 15 Punkte

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Aufgabe

Richtig oder falsch?

Lesetext

Art. 5 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Die Meinungsfreiheit findet ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, dem Jugendschutz und dem Recht der persönlichen Ehre.

Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist absolut und ohne Einschränkungen.
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Prüfungsrelevanz

Telc

Themen

lesengrundgesetzmeinungsfreiheit