Elternzeit – Was Eltern wissen sollten
Diese Lesen-Übung trainiert dein Lesen auf Niveau B1. Die Übung enthält 3 Aufgaben. Besonders geeignet zur Vorbereitung auf DTZ, Telc, OIF. Schwierigkeitsgrad: Mittel. Melde dich kostenlos an und erhalte sofort KI-gestütztes Feedback zu deinen Antworten.
Aufgabe
Aufgaben 1–3: Lesen Sie den Informationstext. Was ist richtig? Kreuzen Sie an: Richtig oder Falsch.
Lesetext
Elternzeit – Was Eltern wissen sollten Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Job nach der Geburt eines Kindes. Beide Elternteile können Elternzeit nehmen – auch gleichzeitig. Die Elternzeit kann insgesamt bis zu drei Jahre pro Kind betragen und endet spätestens, wenn das Kind drei Jahre alt wird. Anspruch haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Während der Elternzeit kann ein Teil der Zeit in Elterngeld umgewandelt werden. Das Elterngeld beträgt zwischen 65 % und 100 % des vorherigen Nettoeinkommens, maximal jedoch 1.800 € pro Monat. Geringverdiener erhalten einen höheren Prozentsatz. Wer Elternzeit nehmen möchte, muss dies mindestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Wer zu spät meldet, kann die Elternzeit nicht wie gewünscht beginnen. Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht kündigen. In Ausnahmefällen ist eine Kündigung nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde möglich. Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (fiktives Infoblatt)
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“Selbstständige haben in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit.”
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“Das Elterngeld beträgt immer genau 65 % des Nettoeinkommens.”
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“Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber den Vertrag in der Regel nicht kündigen.”