Mietrecht: Mietminderung
B2LesenRichtig/FalschMittel 2 Min. 15 Punkte
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Aufgabe
Richtig oder falsch?
Lesetext
Bei erheblichen Mängeln der Mietwohnung (z.B. Schimmel, defekte Heizung) hat der Mieter das Recht auf Mietminderung. Die Minderung muss dem Vermieter vorher schriftlich angekündigt werden.
“Der Mieter darf die Miete erst mindern, nachdem er den Vermieter informiert hat.”
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Prüfungsrelevanz
Telc
Themen
lesenmietrechtmietminderung