Mietrecht: Mietminderung

B2LesenRichtig/FalschMittel 2 Min. 15 Punkte

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Aufgabe

Richtig oder falsch?

Lesetext

Bei erheblichen Mängeln der Mietwohnung (z.B. Schimmel, defekte Heizung) hat der Mieter das Recht auf Mietminderung. Die Minderung muss dem Vermieter vorher schriftlich angekündigt werden.

Der Mieter darf die Miete erst mindern, nachdem er den Vermieter informiert hat.
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Prüfungsrelevanz

Telc

Themen

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