Seminar: EMRK und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

B2HörenRichtig/FalschSchwer 5 Punkte

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Hörtext
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Rechtswissenschaftlerin: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt in allen 47 Mitgliedsstaaten des Europarats — nicht nur EU-Mitglieder. Sie garantiert Rechte wie das Recht auf Leben, Verbot der Folter, Redefreiheit und faires Verfahren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg überwacht die Einhaltung. Er ist nicht mit dem EuGH in Luxemburg zu verwechseln.

Aufgabe

Hören Sie den Text. Ist die Aussage richtig oder falsch?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der EuGH sind dieselbe Institution.
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Prüfungsrelevanz

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